SOLAS-Anforderungen - gültig ab 01.07.2016

Die Ergänzung des SOLAS-Übereinkommens tritt ab Juli 2016 in Kraft. Diese besagt, dass nur noch Container auf Schiffe verladen werden dürfen, wenn die verifizierte Bruttomasse (VGM = verified gross mass) vorliegt. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden, das Gesamtgewicht der zu verladenen Container zu bestimmen: A) Entweder den voll beladenen Container an einer Wiegestation wiegen lassen B) Alle Versandstücke und Ladungsgegenstände einzeln wiegen (inkl. Paletten, Verpackungs-/Sicherungsmaterialien, Staumaterial). Anschließend wird das Gewicht zur Einzelmasse des Leercontainers hinzuaddiert. Die ermittelte verifizierte Bruttomasse muß deutlich erkennbar sein und auf den Seefrachtpapieren oder separat übermittelt werden. Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation hat diese Änderung vorgenommen u. a. um die Sicherheit im Hinblick auf die Stabilität der Schiffe zu verbessern und zur Unfallvermeidung (durch fehlende Gewichtsangaben). Bei evtl. Fragen wenden Sie sich gerne an eine unserer Nieferlassungen.