ATLAS Ausfuhr (AES) - wichtige Änderung -

Allgemeine Genehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 9,12,13,16,18,23 wurden u.a. dahingehend geändert, dass Ägypten, die Russische Föderation, Thailand, Ukraine und Venezuela von dem Kreis der begünstigten Bestimmungsziele ausgenommen sind. Angesichts der Verhältnisse in diesen Bestimmungszielen sind Ausfuhren von Gütern in diese Bestimmungsziele ausschließlich unter Inanspruchnahme von Einzelausfuhrgenehmigungen durchzuführen.

Die Regelung tritt am 1.April 2014 in Kraft.