Grundsätzlich muss jeder Versender vor dem Export seiner Sendung von seinem zuständigen Zollamt die Genehmigung zur Ausfuhr seiner Sendung erhalten. Dieses Verfahren wurde bisher papiermäßig mit der Ausfuhranmeldung abgewickelt .
Ab dem 01.07.2009 kann dieses Genehmigungsverfahren nur noch elektronisch abgewickelt. Dies ermöglicht dem Zoll ein bessere Kontrolle der Prozesse mit einer automatisierten Abstimmung aller Beteiligten im gesamten Gebiet der Gemeinschaft.
Das elektronische Export-Zollverfahren ist seit dem 01.07.2009 für alle Aus- fuhren in Drittländer mit einem Wert über 1.000 Euro und/oder über 1.000 kg verpflichtend (ZK-DVO[VO(EWG) Nr. 2454/93]). Die Überlassung der Sendung zur Ausfuhr wird Ihnen mit der Zusendung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) als PDF-Datei durch den Zoll zur Verfügung gestellt. Die in diesem Dokument angegebene Sendungsreferenznummer/Movement Reference Number (MRN) muss vom beauftragten Transportunternehmen bei der Aus- gangszollstelle (Verlassen des Gebiets der Gemeinschaft) vorgelegt werden. Dies erfolgt ebenfalls elektronisch. Der Versender erhält bei ordnungsgemäßer Abwicklung (Verlassen des Gebiets der Gemeinschaft) automatisch eine Bestätigung, die zu Umsatzsteuerzwecken verwendet werden kann.
Dies kann die MSK auch für Sie erledigen.
Wir helfen Ihnen gerne, sprechen Sie uns an!